Mitgliedsbeiträge
Einstufung | Beitrag im Monat |
nach Steuererstattung |
Regelbeitrag für alle Mitglieder | 20,- € | 10,- € |
Beitrag bei überdurchschnittlichem Einkommen | 25,- € | 12,50 € |
Reduzierter Beitrag bei Einkommen unter 2.500,- € | 10,- € | 6,- € |
Reduzierter Beitrag bei Einkommen unter 800,- € | 5,- € | keine Erstattung |
Steuerliche Informationen
Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind.
Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu.
(Stand: Die Regelung beruht auf der Änderung des Parteiengesetzes durch den Deutschen Bundestag am 19. April 2002 und gilt für das Jahr 2002)
Information zur Beitragsordnung:
Die Beiträge des FDP Kreisverbandes Nürnberg wurden beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 04.12.2019. Die FDP Nürnberg hat eine eigene Beitragsordnung, da diese den gesellschaftlichen Realitäten eher entspricht. Hiermit wollen wir sicherstellen, dass jedem unabhängig vom Lebensalter, sozialer Gruppe und Einkommen eine Mitgliedschaft in der FDP ermöglicht wird.