Informationsveranstaltung zum Bürgerbegehren "XXL-Landtag verhindern"

Am Mittwoch, dem 12. Oktober bot sich unseren interessierten Mitgliedern die Gelegenheit, sich über das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ zu informieren.

Für alle Interessierten, die daran nicht teilnehmen konnten, nachstehend eine kleine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen:

Wie viele Abgeordnete sitzen denn heute im Bayerischen Landtag?

Derzeit sieht die Bayerische Verfassung vor, dass der Landtag aus 180 Abgeordneten bestehen soll. Tatsächlich gehören aber 205 dem Landtag an. Die verfassungsrechtlich vorgesehene Zahl wird also deutlich überschritten. Das liegt an den sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten, die nötig werden, da die CSU im bestehenden Wahlsystem mehr Direktmandate erhält, als ihr eigentlich an Sitzen zustehen. So entsteht ein XXL-Landtag. 

Könnte der Landtag noch größer werden?

Ja. Schon in der nächsten Legislaturperiode ab Oktober 2023 könnte der Bayerische Landtag noch mehr Abgeordnete umfassen. Berechnungen liegen zwischen 220 und 240 Sitzen! Dies liegt daran, dass mehr Parteien im Landtag vertreten sind und die Prozentzahlen der CSU sinken, sie aber nach wie vor viele Direktmandate gewinnt.

Ist die Verkleinerung des Landtags denn tatsächlich notwendig, der Landtag war doch früher auch schon größer?

Ja, tatsächlich war die gesetzlich vorgegebene Größe des Landtags auch schon einmal größer. Bis 1998 sah das Bayerische Landeswahlgesetz vor, dass der Landtag aus 204 Abgeordneten besteht. Durch Volksabstimmung im Jahr 1998 hat das Volk aber die Regel-Mandatszahl auf 180 reduziert und dies in die Verfassung geschrieben. Diesen Willen gilt es zu respektieren. Wenn sich nun aber alleine wegen Veränderungen am Parteiensystem der Landtag erneut aufbläht, ist eine gesetzgeberische Verkleinerung notwendig.

Das Volksbegehren hat dabei als Leitgröße die Zahl 160, die für ein funktionierendes Parlament problemlos ausreicht. Ein „Weiter-so“ wollen wir nicht. Den nachdem jeder Abgeordnete die Steuerzahler Geld kostet, sollte man den Landtag auf seine tatsächlich notwendige Größe reduzieren. Gerade in Zeiten, in denen alle gezwungen sind, über Einsparungen nachzudenken. muss das Parlament eine Vorbildfunktion einnehmen. Vernünftige Selbsteinschränkung statt Selbstbedienung sollte hier das Gebot der Stunde sein..

Ist die Arbeitsfähigkeit des Landtags sichergestellt, wenn nur noch 160 Abgeordnete im Landtag sitzen?

Ja. Das ist auch mit das wichtigste Argument für die Reduzierung: Es braucht schlicht keinen größeren Landtag. Auch bei 160 Abgeordneten ist die Handlungsfähigkeit des Landtags gewährleistet. Andere Landesparlamente sind kleiner und auch arbeitsfähig; der baden-württembergische Landtag z.B. soll nach der Verfassung 120 Abgeordnete umfassen, der niedersächsische 135. In den nationalen Parlamenten Belgiens und der Niederlande sitzen jeweils nur 150 Abgeordnete.

Wird sich durch die Reform die Zuteilung der Sitze an die Parteien verändern?

Nein. Auch mit 160 Sitzen gilt weiterhin das Verhältniswahlrecht. Über die Zuteilung der Sitze wird auch künftig das prozentuale Stimmergebnis der Parteien entscheiden.

Kann ein verkleinerter Landtag tatsächlich zu einem schlankeren Staat beitragen?

Ja, denn jedes Staatsorgan muss hierbei einen Beitrag leisten. Jeder Abgeordnete verursacht jedes Jahr mindestens 350.000 Euro an unmittelbaren staatlichen Ausgaben; dass sind 1.750.000 Euro in einer fünfjährigen Legislaturperiode. Eine sparsame und effiziente Verwaltung gebietet es, Kosten die nicht erforderlich sind, einzusparen.

Eine Reduzierung der Größe es Landtags ist daher ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem schlanken Staat.

Wie entstehen eigentlich Überhang- und Ausgleichsmandate?

In Bayern haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat gewählt. Dieser zieht auf jeden Fall in den Landtag ein. Die Zweitstimme wird für eine Parteiliste abgegeben. Am Ende werden Erst- und Zweitstimme addiert und dann berechnet, wie viele Sitze einer Partei im Landtag überhaupt zustehen. Hat nun aber eine Partei mehr Direktkandidaten im Landtag, als ihr nach diesem Anteil zustünden, so nennt man diese „Überhangmandate“.

Nachdem die CSU in der Vergangenheit sehr viele Direktmandate erhalten hat, die Gesamtstimmenanteile aber deutlich gesunken sind, besteht die große Wahrscheinlichkeit vieler Überhandmandate. Beließe man es hierbei, hätte die CSU eine größere Mehrheit, als ihr rechnerisch zusteht. Daher bekommen die anderen Parteien „Ausgleichsmandate“, um das richtige Verhältnis im Landtag wieder herzustellen. Das ist der Grund, warum der Landtag bei den aktuellen Parteienentwicklungen immer größer wird. Reduziert man nun die Zahl der zu vergebenden Sitze, so führt dies in jedem Fall zur Dämpfung dieser Effekte. Einem XXL-Landtag wird so vorgebeugt.

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